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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – PRO TRONICS, sarl

1. Anwendungsbereich und Vertragsschluss

Angebote von PRO TRONICS sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch PRO TRONICS zustande.

Die verspätete oder nicht erfolgte Auftragsbestätigung stellt keinen Verzicht auf die Annahme dar und berechtigt den Kunden nicht zur einseitigen Stornierung der Bestellung, sofern keine ausdrücklich genannte Annahmefrist schriftlich vereinbart wurde.

Im Falle von marktbedingten Engpässen oder interner Klärung komplexer Beschaffungswege – etwa bei Sonderbeschaffung oder Broker-Ware – behält sich PRO TRONICS eine angemessene Bearbeitungszeit vor.

Sollte der Kunde eine verbindliche Reaktionsfrist wünschen, ist dies vor Abgabe der Bestellung schriftlich zu vereinbaren.

1a. Verzögerte Auftragsbestätigung / Verbindlichkeit von Angeboten

Diese AGB gelten für sämtliche Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Dienstleistungen von PRO TRONICS, sarl. Ein Vertrag kommt ausschließlich zustande, wenn der Kunde eine Bestellung schriftlich oder per E-Mail aufgibt. Bestellungen über die Website oder telefonisch sind ausgeschlossen. Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer sowie Versandkosten. Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß Art. 441-6 Code de commerce.

Vorauszahlung: Eine Vorauszahlung ist nur erforderlich, wenn diese ausdrücklich im Angebot genannt wird.

2a. Internationale Lieferungen – Exportgebühren & Handlingkosten
Bei Lieferungen außerhalb der Europäischen Union können zusätzliche Kosten anfallen, insbesondere Exportabgaben, Einfuhrumsatzsteuer, Zölle sowie Bearbeitungs- bzw. Handlinggebühren, die durch Versanddienstleister oder Behörden erhoben werden. Diese sind nicht im Produktpreis oder in den Standardversandkosten enthalten und vom Kunden zu tragen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Für die administrative Bearbeitung internationaler Exportaufträge erhebt PRO TRONICS eine pauschale Export- und Handlinggebühr in angemessener Höhe. Diese orientiert sich am tatsächlichen Aufwand (z. B. zolltechnische Dokumentation, Ursprungsnachweise, Ausfuhranmeldung, Drittanbieterkoordination) und beträgt in der Regel 150,00 EUR netto pro Sendung, kann jedoch im Einzelfall abweichen.

Der Kunde verpflichtet sich, alle für den Export erforderlichen Angaben vollständig und korrekt bereitzustellen sowie etwaige Importanforderungen eigenverantwortlich zu erfüllen.

3. Lieferung und Lieferverzug

Liefertermine sind unverbindlich. Verzögerungen durch Transportunternehmen, Zoll, Hersteller oder höhere Gewalt entbinden PRO TRONICS von der termingerechten Lieferung, ohne dass der Kunde zur Stornierung berechtigt ist. In solchen Fällen wird eine angepasste Lieferfrist kommuniziert.

4. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von PRO TRONICS.

5. Rückgabe und Stornierung

Rückgaben und Stornierungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Für Stornierungen vor Versand werden 10 %, nach Versand 20 % des Auftragswertes als Gebühren erhoben. Produkte, die auf Kundenwunsch beschafft oder gefertigt wurden, sind von Rückgabe und Stornierung ausgeschlossen.

6. Produkthaftung

Die Haftung von PRO TRONICS ist auf den Warenwert begrenzt. Es wird keine Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden übernommen. Die Haftung für Herstellerfehler liegt beim Hersteller.

7. Garantie und Produktprüfung

PRO TRONICS prüft alle eingehenden Produkte im Rahmen eines dokumentierten internen Qualitätssicherungsverfahrens. Die Prüfung umfasst Sichtkontrollen, Dokumentationsabgleich und – sofern erforderlich – ergänzende Maßnahmen gemäß branchenüblichen Standards.

Eine Garantie im rechtlichen Sinne wird durch PRO TRONICS nicht pauschal zugesichert, sondern richtet sich nach dem jeweiligen Lieferantenstatus, der Produktquelle sowie den verbindlichen Garantiebedingungen des Originalherstellers – sofern solche vorliegen und übertragbar sind.

Für Produkte aus der offiziellen Distribution (z. B. Herstellerverträge) gelten die jeweils gültigen Bedingungen des Herstellers. PRO TRONICS behält sich vor, Garantieansprüche im Auftrag des Kunden an den Hersteller weiterzuleiten, übernimmt jedoch keine Haftung für deren Anerkennung.

 

Für Produkte des Herstellers Taejin Technology (Korea), die im Rahmen der offiziellen Distribution über PRO TRONICS bezogen wurden, gilt eine Garantiefrist von 2 Jahren ab Lieferdatum. Diese Garantie greift ausschließlich bei nachgewiesenen Mängeln, die auf einen Herstellerfehler zurückzuführen sind. In solchen Fällen erfolgt ein Austausch der betroffenen Produkte durch Taijin Technology in Abstimmung mit PRO TRONICS.

Garantieansprüche für Taijin-Produkte sind grundsätzlich über PRO TRONICS geltend zu machen. Eine direkte Kontaktaufnahme durch Endkunden mit dem Hersteller ist möglich; die Prüfung und Abwicklung erfolgt jedoch ausschließlich über PRO TRONICS.


Für Produkte aus alternativen Beschaffungskanälen („Brokerware“) wird keine generelle Garantie gewährt. Eine eventuelle Mängelhaftung richtet sich im Einzelfall nach der Herkunft und Prüfbarkeit der Komponente. In solchen Fällen gelten ggf. individuell vereinbarte Prüf- oder Rückgabebedingungen.

Eine pauschale Garantie durch PRO TRONICS besteht nicht. Die Durchsetzbarkeit von Garantieansprüchen hängt stets von der jeweiligen Herstellerregelung sowie deren Anerkennung im Einzelfall ab.

8. Gutschriften und Rückerstattungen

Gutschriften erfolgen grundsätzlich für zukünftige Einkäufe. Eine Auszahlung ist nur bei Überzahlungen oder schriftlicher Vereinbarung möglich. NC/NR-Bestellungen sind von Rückgabe und Gutschrift ausgeschlossen.

9. Qualitätsprüfung & Counterfeit Risk Mitigation

PRO TRONICS verpflichtet sich zur aktiven Risikominderung im Hinblick auf gefälschte, nicht autorisierte oder veränderte elektronische Komponenten. Alle eingehenden Produkte werden gemäß einem dokumentierten Prüfprozess visuell und dokumentarisch kontrolliert. Diese Maßnahmen basieren auf den Normen ISO 9001:2015, EN 9120 sowie IDEA-STD-1010. Verdachtsware wird isoliert und in Quarantäne genommen. Nur konforme Ware wird ausgeliefert.

10. Dokumentation und Rückverfolgbarkeit

Für alle Lieferungen archiviert PRO TRONICS relevante Dokumente (z. B. COC, Datenblätter, Rechnungen) für mindestens 10 Jahre. Die Rückverfolgbarkeit wird gemäß interner Qualitätssicherungsrichtlinien sichergestellt.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich französisches Recht. Gerichtsstand ist Melun, Frankreich.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Unwirksame Regelungen sind durch wirtschaftlich vergleichbare Regelungen zu ersetzen.

13. Änderungen der AGB

PRO TRONICS behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden schriftlich mitgeteilt und gelten als akzeptiert, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerspricht.

Datum: April 2025

Office

PRO TRONICS, sarl  
3, Rue Paul Tavernier ·

77300 Fontainebleau · Frankreich  
Tel: +33 (0)1 73 07 47 57 ·
E-Mail: info@protronics.fr


 

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